Haushaltshilfe und Krankenkasse: was kostet mich das?
Sehr viele unserer Kunden zahlen am Ende nichts dazu. Ab Pflegegrad 1 stehen Ihnen 131 € Entlastungsbetrag im Monat zu (§45b SGB XI). Ab Pflegegrad 2 kommt die Pflegesachleistung dazu, im Gesetz steht dort ausdrücklich "Hilfen bei der Haushaltsführung" (§36 SGB XI). Je nach Pflegegrad sind das 796 € bis 2.299 € im Monat. Weil wir ein zugelassener Pflegedienst mit Versorgungsvertrag sind, rechnen wir beides direkt mit der Kasse ab. Ein Haushaltsservice ohne Pflegezulassung kann das nicht. Wichtig zu wissen: Der Sachleistungstopf gilt für Pflege und Haushalt zusammen.
Haushaltshilfe ohne Pflegegrad: geht das?
Eine Haushaltshilfe ohne Pflegegrad ist möglich, Sie zahlen dann selbst. Für den Entlastungsbetrag genügt Pflegegrad 1, für die Pflegesachleistung brauchen Sie Pflegegrad 2. Ohne Pflegegrad buchen Sie die Haushaltshilfe stundenweise und bekommen eine Rechnung. Falls noch kein Pflegegrad da ist, stellen wir den Antrag kostenlos mit Ihnen und sind beim Termin mit dem Medizinischen Dienst dabei. Das lohnt sich, weil viele Anträge nur an der Vorbereitung scheitern.
Welche Leistungen übernimmt die Haushaltshilfe?
Wohnung putzen, Bad und Küche reinigen, Fenster putzen, waschen, bügeln, Betten beziehen, einkaufen, Rezepte holen, Essen kochen und alles andere, was im Haushalt anfällt. Auf Wunsch kommen Betreuung und Begleitung zu Arztterminen dazu. Weil wir Pflegedienst sind, können wir auch Körperpflege und Behandlungspflege übernehmen, wenn es soweit ist.
Wie schnell finde ich eine Haushaltshilfe?
Wer eine Haushaltshilfe sucht, hat sie bei uns meist in drei bis sieben Tagen. Wenn jemand plötzlich aus dem Krankenhaus kommt, geht es oft schneller. Rufen Sie an und sagen Sie, wie dringend es ist. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob wir es schaffen.
Haushaltshilfe Agentur oder Haushaltshilfe Pflegedienst: was ist besser?
Der Unterschied liegt bei der Zulassung und dem Geld. Eine Haushaltshilfe-Agentur oder ein Haushaltsservice darf nur hauswirtschaftlich arbeiten und kommt deshalb an den Entlastungsbetrag von 131 € heran, mehr nicht. Wir sind ein zugelassener ambulanter Pflegedienst und können zusätzlich die Pflegesachleistung abrechnen. Dazu kommt der praktische Punkt: Wenn Ihre Mutter in einem halben Jahr Hilfe beim Duschen braucht, machen wir das auch. Sie müssen nicht neu suchen.
Haushaltshilfe nach OP, bei Krankheit oder nach der Geburt
Ja. Eine Haushaltshilfe bei Krankheit, nach einer Operation, nach einem Krankenhausaufenthalt sowie in der Schwangerschaft und nach der Geburt zahlt die Krankenkasse nach §38 SGB V. Einen Pflegegrad brauchen Sie dafür nicht. Meist muss nur nachgewiesen sein, dass sonst niemand im Haushalt die Arbeit übernehmen kann. Diesen Anspruch übersehen viele und zahlen unnötig selbst. Wir prüfen das kostenlos für Sie.
Kommt immer dieselbe Haushaltshilfe?
Ja. Sie bekommen eine feste Mitarbeiterin, die weiß, wo bei Ihnen die Putzmittel stehen und dass die gute Vase nicht in die Spülmaschine darf. Bei Urlaub oder Krankheit kommt eine Kollegin, die vorher eingewiesen wurde. Und falls die Chemie nicht stimmt, sagen Sie uns Bescheid und wir tauschen. Das ist kein Problem und niemand nimmt es persönlich.
Entlastungsbetrag für die Haushaltshilfe: verfällt er?
Ja, und beim Entlastungsbetrag für die Haushaltshilfe ist das der teuerste Fehler. Ansparen dürfen Sie, aber am 30. Juni des Folgejahres ist das Geld weg. Bei 131 € im Monat sind das 1.572 € im Jahr, die zurück an die Kasse gehen. Ein großer Teil der Pflegebedürftigen ruft diesen Betrag nie ab. Prüfen Sie einfach, wie viel bei Ihnen noch offen ist.
Haushaltshilfe in Neuwied, Bendorf und Niederbreitbach
Wir haben vier Standorte: Neuwied, Bendorf, Niederbreitbach und St. Sebastian. Gefahren wird im gesamten Kreis Neuwied, also auch Rengsdorf, Waldbreitbach, Melsbach, Leutesdorf, Rheinbrohl, Bad Hönningen, Linz am Rhein, Vallendar und Weißenthurm. Wenn Ihr Ort hier fehlt, fragen Sie nach. Oft fährt schon jemand in Ihre Straße.
Wird Pflegegrad 1 abgeschafft? Was bedeutet die Reform 2027?
Pflegegrad 1 selbst bleibt bestehen, die Einstufung wird nicht gestrichen. Geplant ist etwas anderes: Nach dem Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes soll der Entlastungsbetrag von 131 € bei Pflegegrad 1 ab 2027 entfallen. Für Pflegegrad 2 bis 5 bleiben die Leistungen erhalten und werden umgebaut. Beschlossen ist bislang nichts: Im August 2026 hatte das Kabinett den Entwurf noch nicht behandelt, eine Lesung im Bundestag wird frühestens im Herbst erwartet. Für den häuslichen Entlastungsbetrag ist im Entwurf kein Bestandsschutz vorgesehen. Praktisch heißt das: Wer Pflegegrad 1 hat und angesparte Beträge liegen lässt, sollte sie jetzt nutzen. Wir sagen Ihnen am Telefon, wie viel bei Ihnen noch offen ist.
Private Haushaltshilfe von der Steuer absetzen
Ja. Eine private Haushaltshilfe zählt als haushaltsnahe Dienstleistung, Sie holen sich davon 20 Prozent der Kosten zurück, höchstens 4.000 € im Jahr (§35a EStG). Sie brauchen dafür eine Rechnung und müssen überweisen statt bar zu zahlen. Beides läuft bei uns automatisch so. Was die Pflegekasse übernimmt, zählt dabei nicht mit.